
RechtsberatungArbeitsrecht
Mindestlohn
Neben den branchenspezifischen Tariflöhnen gibt es seit dem 1. Januar 2015 auch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Oktober 2022 nun 12,00 Euro brutto/Stunde. Zudem wurde die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520,00 Euro erhöht. Informationen zum Mindestlohn finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Für Handwerksbetriebe, die vom gesetzlichen Mindestlohn betroffen sind, gibt es eine Durchführungsverordnung, die die praktischen Anwendungsfragen klärt (Dokumentationspflichten etc.).
Neues Nachweisgesetz und neue Begründungspflichten des Arbeitgebers
Ab 1. August 2022 sind im Arbeitsrecht aktuell Änderungen vorgenommen worden. Mit dem neuen Nachweisgesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten des Arbeitgebers ausgeweitet. Diese haben nun neue gesetzliche Vorgaben zu beachten. Tun sie dies nicht, drohen Arbeitgebern Geldbußen bis zu 2.000,00 Euro.
Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen:
ZDH-Praxis Arbeitsrecht – Kurzinfo zum Nachweisgesetz
ZDH-Praxis Arbeitsrecht – Handlungshilfen zum Nachweisgesetz
ZDH-Praxis Arbeitsrecht – Kurzinfo zu den Begründungspflichten
Die Befristung im Arbeitsvertrag
Das Abschließen von zeitlich befristeten Arbeitsverträgen (maximal zwei Jahre), ist ein gutes Instrument für Handwerksbetriebe, um flexibel und gegebenenfalls auftragsbezogen Mitarbeiter einzustellen. Der Befristungszeitraum kann aber auch dazu dienen, einem Arbeitnehmer eine Chance zu geben, ohne sich direkt dauerhaft zu verpflichten. Denn oftmals ist die Probezeit zu kurz, um sich ein richtiges Bild von dem neuen Mitarbeiter zu machen.
Wie befriste ich richtig?
Die vertragliche Vereinbarung über die zeitliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses muss im Arbeitsvertrag immer schriftlich erfolgen. Wenn eine erste Befristungszeit abläuft und der Arbeitgeber die Befristung verlängern möchte, ist es ganz wichtig, dass eine weitere Befristung ebenfalls wieder schriftlich geregelt wird.
Ganz wichtig ist dabei, dass eine erneute Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses schriftlich und rechtzeitig vor Ablauf der ersten Befristung zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
Wie oft kann ich Arbeitsverträge befristen?
Die zeitliche Befristung eines Arbeitsvertrages darf insgesamt maximal einen Zeitraum von zwei Jahren umfassen.
Dieser Zeitraum kann individuell aufgeteilt werden. Die erste Befristung eines Arbeitsvertrages darf jedoch innerhalb dieses Zweijahreszeitraumes maximal dreimal verlängert werden.
Betrug und Urkundenfälschung beim Abschluss von Arbeitsverträgen
Der HWK werden vermehrt Fälle zur Kenntnis gebracht, bei denen gefälschte Bewerbungsunterlagen – insbesondere Berufsabschluss- und Fortbildungszeugnisse – vorgelegt wurden. Dies kann nicht nur den Handwerksbetrieb schädigen, sondern eventuell auch die Kunden. Daher unser Rat an einstellende Handwerksbetriebe: Lassen Sie sich entscheidende Zeugnisse im Zweifel im Original vorlegen!