
Mindestlöhne
Seit 1. April 2023 gelten neue Mindestlöhne in Luxemburg.
Der soziale Mindestlohn wurde für unqualifizierte Arbeiter älter als 18 Jahre auf brutto 14,50 €/Stunde erhöht, was einem Brutto-Monatslohn von 2.508,24 Euro entspricht. Für qualifizierte Mitarbeiter steigt der Mindestlohn auf brutto 17,40 €/Stunde, was einem Brutto-Monatslohn von 3.009,88 Euro entspricht.
Entsprechend sind auch die Mindestlöhne für Minderjährige und die Ausbildungsvergütungen gestiegen.
Sofern ein Tarifvertrag, wie beispielsweise im Baugewerbe, für allgemeinverbindlich erklärt wurde und Anwendung findet, gilt der darin genannte höhere Tariflohn.
Im Herbst 2023 wird es eine dritte Lohnerhöhung in diesem Jahr geben.
Bauferien in Luxemburg 2024
In Luxemburg gibt es zwei allgemeinverbindliche Tarifverträge, die für gewisse Gewerke im Sommer und Winter Bauferien vorsehen. In dieser Zeit darf nicht gearbeitet werden!
Die tarifvertraglichen Vorgaben gelten zwingend sowohl für Luxemburger Unternehmen als auch für deutsche Unternehmen, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Einsätzen in Luxemburg tätig werden. Die Bauferien für das Jahr 2024 sind nachfolgend aufgeführt:
Hoch- und Tiefbau
- Sommer:
- Winter:
Dies gilt insbesondere für:
- Bauunternehmer
- Wege- und Pflasterarbeiten
- Estrichleger
- Erd-, Aushub- und Kanalarbeiten
- Asphaltarbeiten
- Verfuger
- Eisenbieger
- Bohr- und Verankerungsunternehmer (entrepreneur de forage et d’ancrage)
Sanitär- und Heizungsbauer, Lüftungs- und Klimainstallationen (ausgenommen Kälteanlagenbau)
- Sommer:
- Winter: keine Bauferien
Folgende Gewerke sind nicht von den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen betroffen und unterliegen somit nicht den Bauferien in Luxemburg:
- Aufzugbauer
- Platten- und Fliesenleger
- Elektriker
- Schreiner
- Maler
- Gipser-Verputzer
- Stuckateure
- Dachdecker-, Klempner-, Zimmerer- und Dämmarbeiten
- Glaser