Gremien und Ehrenamt

Ausschüsse

Die Handwerkskammer des Saarlandes bildet gemäß Kammersatzung folgende ständige Ausschüsse:

  • Berufsbildungsausschuss
  • Gesellenprüfungsausschüsse und Zwischenprüfungsausschüsse (soweit nicht die zuständigen Handwerksinnungen zur Errichtung ermächtigt sind)
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Gewerbeförderungs- und Innovationsausschuss

Dem Berufsbildungsausschuss gehören an:

  • Sechs selbstständige Handwerker
  • Sechs Arbeitnehmer
  • Sechs Lehrer an berufsbildenden Schulen (beratende Stimme)

Der Gesellenprüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.

Dem Gesellenprüfungsausschuss müssen als Mitglieder angehören:

  • selbständige Handwerker oder Betriebsleiter, die die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen
  • Arbeitnehmer in gleicher Zahl
  • mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule

Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen selbständige Handwerker und Arbeitnehmer sein.

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt ordentliche und außerordentliche Prüfungen der Kasse der Handwerkskammer vor, prüft die Jahresrechnung der Handwerkskammer und berichtet darüber der Vollversammlung unter Einbeziehung des Prüfberichts der unabhängigen Stelle außerhalb der Handwerkskammer (§ 41 Abs. 3.

Er besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen:

  • zwei selbständige Handwerker oder Inhaber handwerksähnlicher Betriebe
  • einem Arbeitnehmervertreter

Der Gewerbeförderungsausschuss berät und unterstützt die von der Handwerkskammer betriebene Gewerbeförderung und besteht aus sechs Mitgliedern:

  • vier selbständige Handwerker oder Inhaber handwerksähnlicher Betriebe
  • zwei Arbeitnehmer
Gabriele Keller
Telefon 0681 5809-102
g.keller@hwk-saarland.de


Nadine Gotthardt
Telefon 0681 5809-111
N.Gotthardt@hwk-saarland.de