
Weiterbildung im HandwerkMeisterqualifikation berufsbegleitend
Im Rahmen der berufsbegleitenden Meisterqualifikation haben Sie die Möglichkeit, die Teile I bis IV separat zu besuchen und parallel Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Die Teile I (Fachtheorie) und II (Fachpraxis) erfolgen gewerkspezifisch, Teil III (Wirtschaft und Recht) und Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) gewerkübergreifend.
Folgende Kurse zur Meisterqualifikation in berufsbegleitender Form bieten wir zurzeit an:
Teil I – Fachtheorie
Teil II – Fachpraxis
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine vergleichbare Facharbeiterprüfung bestanden hat. Bei einer fachfremden Gesellenprüfung oder Facharbeiterprüfung ist der Nachweis einer mehrjährigen Gesellentätigkeit erforderlich. Bitte beachten Sie: Eine Lehrgangsteilnahme der Meistervorbereitung berechtigt Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht automatisch zur Prüfungsteilnahme.
Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Team der Weiterbildung.
Team Weiterbildung
Tel. 0681 5809-422
weiterbildung@hwk-saarland.de
Individuelle Beratung
Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von unserem Team der Weiterbildung beraten.
Fördermöglichkeiten
Wussten Sie, dass Sie die Kosten Ihrer Meisterqualifikation dank des Aufstiegsbonus und des Aufstiegs-BAföG erheblich reduzieren können?
Das sagen unsere Absolventen